Treffen Sie Maßnahmen um Ihre Liquidität zu sichern!
Das Forderungsmanagement befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung außenstehender Forderungen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann schlimmstenfalls zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Dies kann effektiv nur durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden werden. Gern beraten wir Sie auch bei der Einrichtung eines auf Sie zugeschnittenen Forderungsmanagements.
Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch unsere Anwälte bundesweit auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Anwaltskosten trägt in diesem Fall der Schuldner.
Sollte der Schuldner trotz erfolgreicher Titulierung nicht zahlen, betreiben wir umgehend die Zwangsvollstreckung für Sie. Durch individuell auf den Einzelfall zugeschnittene Vollstreckungsmaßnahmen wird in den meisten Fällen ein schneller Ausgleich Ihrer offenen Forderungen erreicht.
Oftmals gelingt es uns jedoch bereits außergerichtlich, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Die Kosten des Verfahrens trägt auch in diesem Fällen der Schuldner.
Unternehmen bieten wir die Möglichkeit, einen individuellen Inkassoberatungsvertrag abzuschließen. Durch die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale werden derart die gesetzlich angefallenen Gebühren abgegolten, sofern sich die Forderung als uneinbringlich erweisen sollte.
Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.
- Beratung bei der Einrichtung des Forderungsmanagements
- außergerichtliche Geltendmachung
- Mahn- und Klageverfahren
- Rechnungen, Mahnungen
- Präventionsmaßnahmen