| Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern |
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BMF, Pressemitteilung vom 04.08.2010Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Steuererklärung?Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt. Wer profitiert von der neuen Möglichkeit?Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben. Darf der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nun gar nicht mehr einschränken?Doch, das darf er weiterhin. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss auch entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Beschränkungen der Absetzbarkeit für häusliche Arbeitszimmer, abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Ab wann tritt das geänderte Gesetz in Kraft?Die Bundesregierung wird dem Bundestag sobald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 1. Januar 2007 zu treffen. Wie sieht die Übergangszeit bis zur Neuregelung aus?Das BMF wird die Finanzämter kurzfristig anweisen, bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelung sämtliche betroffene Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten (nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO) vorläufig durchzuführen. Was kostet den Staat die Neuregelung?Die finanziellen Auswirkungen können belastbar erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs abgeschätzt werden. |


